Siphon Montage – Wer zahlt? Mieter oder Vermieter?

Der Siphon ist undicht, defekt oder muss einfach nur ausgetauscht werden? In Mietwohnungen stellt sich natürlich direkt die Frage, wer dafür aufkommt und die Rechnung für den Klempner zahlt – Mieter oder Vermieter? Im folgenden Beitrag finden dies in Bezug auf diese Frage diverse Lösungsansätze.

Achtung: Der Beitrag im Folgenden ist kein juristischer Rat, lediglich eine Meinung bezugnehmend auf dieses Thema. Eine juristisch verbindliche Antwort kann nur ein Anwalt geben.

Aktuelle Rechtslage

Die Frage bezüglich der aktuellen Rechtslage in Hinsicht auf die Bezahlung von Reperaturen in der Wohlung ist nicht immer komplett eindeutig, da bei der Beantwortung diverse wichtige Faktoren eine entscheidene Rolle spielen.

In erster Linie gilt es folgende Szenarien zu unterscheiden:

  • Zwischen Mieter und Vermieter besteht keine besondere Vereinbarung in Hinsicht auf die Reparatur. Der Wechsel oder Einbau des Siphon muss trotz sachmaßigem Gebrauch erfolgen (z.B. wegen Defekt)
  • Der Einbau oder Wechsel des Siphon muss wegen unsachmäßigem Gebrauch des Mieters erfolgen. Reparatur- und Wechselversuche fallen unter unsachmaßigen Gebrauch.
  • Zwischen Mieter und Vermieter existiert eine im Mietvertrag sogenannte Kleinreparaturklausel.
  • Falls der Mieter auch der Eigentümer der Küche ist und diese nicht vom Vermieter gestellt wird, muss der Mieter, sofern der Schaden direkt am Siphon besteht, auch für etwaige Reparaturkosten aufkommen.

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Sachmäßiger Gebrauch

Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantworlich die Mietsache (in diesem Fall den Siphon) in einem gebrauchsmäßigen Zustand zu erhalten. Gesetzlich ist dies im BGB (Bügerliche Gesetzbuch) in § 535 Abs. 1 geregelt. Vereinfacht bedeuted dies, dass der Vermieter dafür Sorge zu tragen hat, dass alle notwendigen Reparaturen ausgeführt werden und diese (vom Vermieter) bezahlt werden. Die Reparatur eines Siphon ist als notwendige Reparatur zu erachten, da dieses für die Funktion eines Wasch- oder Spülbeckens unerlässlich ist und bei Undichtigkeit gegebenenfalls sogar zu Wasserschäden führen könnte.
In so einem Fall sollte der Vermieter direkt kontaktiert werden – es sollte kein eigener Versuch unternommen werden das Problem zu beheben.

Unsachmäßiger Gebrauch

Sollte der Mieter nun schon selbst Hand angelegt haben und beispielsweise versucht haben, den Siphon zu reinigen, zu wechseln oder zu reparieren, dann fällt dies unter unsachgemäßen Gebrauch und der Mieter ist in der Verantwortung für den Schaden aufzukommen. Dabei ist es unerheblich, ob der Mieter dabei gute oder schlechte Intentionen hatte. Die gilt natürlich auch, wenn der Siphon beschädigt wurde. In diesen Szenarien gilt die allgemeine Schadenersatzverpflichtung.

Kleinreparaturklausel

Die sogenannte Kleinreparaturklausel ist in vielen Mietverträgen inkludiert und besagt vereinfacht, dass Mieter für kleine Reparaturen selbst aufkommen müssen. Ja nach Mietvertrag liegt der dafür veranschlagte Betrag meist in einem Bereich von 70 – 100 Euro pro Reparatur (insgesamt jedoch meist nur bis zu 7 – 8% der jährlichen Bruttokaltmiete).

Kleinreparaturen sind in §28 der zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) folgendermaßen definiert: „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.“

Hier wird anfangs davon ausgegangen, dass der Siphon gegebenenfalls unter den Punkt “Wasser” fällt. Dabei sollte man jedoch noch Abs. 3 beachten: Danach gilt die Kleinreparaturklausel nur für jene Gegenstände, “die häufigem und direktem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind“. Dies trifft nicht zwigend auf den Siphon zu.

Hier scheiden sich jedoch die Geister. Viele Vermieter kommen also für die Reparatur des Siphon auf, es muss jedoch damit gerechnet werden, dass sich der Vermieter auf die Kleinreparaturklausel berufen wird und eine Zahlung der Reparatur verweigert.

Tipps

Sollte die Rechtslage nicht eindeutig klar sein, oder sollte der Siphon so schnell wie möglich ausgetauscht werden, da dies für das tägliche Leben unabdingbar ist, kann auch mit dem Gedanken gespielt werden den Siphon einfach selbst zu kaufen und einzubauen. Ein Siphon kann schon für unter 10 Euro online gekauft werden und mit etwas Übung in schon unter 30 Minuten eingebaut werden. Bei Kosten von 60 – 100 Euro, welcher ein Klempner für den Einbau des Siphon veranschlagt, sollte über den Einbau in Eigenregie nachgedacht werden. Oft ist dies auch die schnellere Lösung.

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