Ratgeber

Siphon-Montage: wer zahlt - Mieter oder Vermieter?

Kurz gesagt: Instandhaltung ist nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Sache des Vermieters. Eine Kleinreparaturklausel kann kleine Reparaturen auf den Mieter verlagern - aber nur für Teile, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind. Ob der Siphon dazu zählt, entscheidet sich am Einzelfall - dazu unten mehr. Anders sieht es aus, wenn du die Verstopfung oder den Schaden selbst verursacht hast.

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Die Rechtslage

Ohne besonderen Grund zahlt der Vermieter. Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Mietsache "in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" erhalten. Bei normalem Verschleiß am Siphon - eine porös gewordene Dichtung, ein brüchiges Kunststoffteil - ist das grundsätzlich seine Aufgabe.

Wann eine Kleinreparaturklausel überhaupt greift

Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann Kosten für Kleinreparaturen auf den Mieter verlagern - aber laut Rechtsprechung nur für Teile, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen (etwa Wasserhähne, Ventile, Duschköpfe). Das Amtsgericht Köln fasst den Maßstab so zusammen: Eine Klausel ist unwirksam, wenn sie "auch Teile der Mietsache" umfasst, "die nicht dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind" (Urteil vom 27.01.2011, Az. 210 C 324/10, Rn. 8, unter Verweis auf BGH WM 1989, 1028 ff.). Welche Gegenstände überhaupt gemeint sind, umreißt § 28 Abs. 3 Satz 2 der II. Berechnungsverordnung: "Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas", Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüsse.

Entscheidend ist damit eine Tatfrage: Fasst der Mieter das Bauteil im Alltag überhaupt an? Für die Heiztherme hat das Amtsgericht Köln das verneint - mit ihr komme ein Mieter "so gut wie gar nicht in Berührung, da hier in der Regel nichts einzustellen ist, jedenfalls nicht häufig". Der Siphon unter dem Waschbecken liegt ähnlich: Im normalen Gebrauch wird er nicht bedient, und sein Verschleiß lässt sich durch sorgsame Behandlung kaum beeinflussen. Eine höchstrichterliche Entscheidung speziell zum Siphon ist uns nicht bekannt - im Streitfall entscheidet das Gericht am Einzelfall. Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Wann zahlst du als Mieter doch?

Hast du den Schaden selbst verursacht - zum Beispiel durch Fett, Essensreste oder Fremdkörper, die den Abfluss verstopft und beschädigt haben - kann der Vermieter die Kosten als Schadensersatz von dir verlangen (§ 280 BGB). Das ist dann keine Kleinreparaturklausel-Frage mehr, sondern eine Frage des Verschuldens. Zur Vorbeugung hilft regelmäßige Pflege.

Praxis

Ein Kunststoff-Siphon gehört zu den günstigsten Sanitärteilen überhaupt und ist in 30 Minuten gewechselt. Auch wenn der Vermieter zuständig ist: Selbst reparieren kann trotzdem schneller gehen, als auf einen Termin zu warten - am besten vorher kurz Rücksprache halten. Wie das geht, zeigt Selbst einbauen oder Klempner?

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Einordnung auf Basis veröffentlichter Rechtsprechung. Im Streitfall hilft eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht oder ein Mieterverein.

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